AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der motus5 GmbH
Version 26/10 – Stand: 04.10.2026
Einleitung
Die motus5 GmbH mit Sitz in der Kohlhökerstr. 73, 28203 Bremen, ist ein Beratungs- und Schulungsunternehmen zur Förderung von Gleichstellung im Kontext von Diversität mit Schwerpunkt auf nachhaltige Change-Prozesse.
Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Zusammenarbeit mit der motus5 GmbH (im Folgenden motus5) gelten. Es wird das generische Femininum verwendet. Dabei kann es sich auch um männliche Personen handeln (z. B. Trainer, Berater).
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie motus5 beauftragen.
Bei Fragen oder Bedenken stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
1. Geltungsbereich & Leistungen
1.1 motus5 erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung sowie der Organisation und Durchführung von Seminaren und Schulungen für Unternehmen und Organisationen (in der Folge als Auftraggeberin bezeichnet). Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für Kurse und Programme der m5-Akademie, die auch Verbraucher*innen buchen können, gelten die Besonderen Bedingungen der m5-Akademie.
1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin (motus5) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge als AGB bezeichnet). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin finden keine Anwendung, es sei denn, motus5 hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn motus5, trotz Kenntnis solcher abweichenden Bedingungen, Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.5 Die Leistungserbringung erfolgt momentan ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Umfang eines Auftrags / Vertrags
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin ein Angebot von motus5 annimmt. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich, auch telefonisch oder in einer Videokonferenz, erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge bestätigt motus5 in Textform (Auftragsbestätigung). Geht dem Auftrag kein Angebot voraus, kommt der Vertrag zustande, wenn die Auftraggeberin die Auftragsbestätigung von motus5 bestätigt; dies kann auch durch schlüssiges Verhalten geschehen, z. B. durch Bestätigung eines darin genannten Termins oder durch Anforderung von Zugangsdaten zur Lernplattform.
2.2 Der Umfang eines konkreten Auftrags entspricht den Angaben des individuellen Angebots.
2.3 motus5 ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung und Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch motus5 selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der Auftraggeberin.
2.4 motus5 ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung der mit der Auftraggeberin vereinbarten Trainerin/Beraterin, diese durch eine gleichwertige Trainerin/Beraterin zu ersetzen, ohne dass der Auftraggeberin daraus irgendwelche Ansprüche entstehen.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht der Auftraggeberin / Vollständigkeitserklärung
3.1 Die Auftraggeberin hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrags an ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Die Auftraggeberin wird motus5 auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass motus5 auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von motus5 bekannt werden.
3.4 Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass ihre Mitarbeitenden und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von motus5 von dieser informiert werden.
4. Wettbewerbs- & Abwerbeverbot
4.1 Die Vertragspartnerinnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. In diesem Sinne wird es die Auftraggeberin insbesondere unterlassen, Mitarbeitenden von motus5 oder beauftragten Dritten Angebote auf Anstellung bzw. zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung, zu machen.
4.2 Die Auftraggeberin verpflichtet sich darüber hinaus, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich motus5 zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient (Ziffer 2.3).
4.3 Die Auftraggeberin wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch motus5 anbietet.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 motus5 verpflichtet sich, der Auftraggeberin dem Arbeitsfortschritt entsprechend über ihre Arbeit, die Arbeit ihrer Mitarbeitenden und gegebenenfalls die Arbeit beauftragter Dritter Bericht zu erstatten.
5.2 Sofern im Angebot ein Schlussbericht vorgesehen ist, erhält die Auftraggeberin diesen in angemessener Zeit, je nach Art des Auftrags zwei bis vier Wochen nach dessen Abschluss.
5.3 motus5 ist bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen und Erstellung des Abschlussberichts weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Das Urheberrecht und sämtliche Nutzungsrechte sowie sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von motus5 und ihren Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werken und Inhalten (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei motus5. Sie dürfen von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke in ihrem Betrieb verwendet werden.
6.2 Die Nutzung der geschützten Inhalte ist ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen und zum Vertragszweck gestattet. Die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) und/oder deren Inhalte ganz oder in Teilen ohne ausdrückliche Zustimmung von motus5 zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten. Insbesondere ist es untersagt, diese Inhalte für kommerzielle Zwecke zu verwenden, öffentlich zu machen (z. B. über Social Media) oder Dritten zugänglich zu machen oder sie zu bearbeiten. Die Auftraggeberin haftet für sämtliche Folgen einer unberechtigten Nutzung von Werken und deren Inhalten.
6.3 Der Verstoß der Auftraggeberin gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 6 berechtigt motus5 zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 motus5 haftet für Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
7.2 Der Anspruch auf Gewährleistung der Auftraggeberin erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Sofern diese AGB und die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen, haftet motus5 für die Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, insbesondere bei Sach- und Rechtsmängeln, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
8.2 motus5 haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf folgende Fälle beschränkt:
- Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.
- Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Dies gilt auch für Schäden, die auf von motus5 hinzugezogene Dritte zurückgehen.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 8.2 gelten nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche nach Artikel 82 DSGVO.
8.4 Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.5 Die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden von motus5 zurückzuführen ist (ausgenommen für Personenschäden).
8.6 Sofern motus5 ihre vertraglichen Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt motus5 diese Ansprüche an die Auftraggeberin ab. Die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.7 Soweit die Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeitenden, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen von motus5.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 motus5 verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeberin erhält.
9.2 Weiter verpflichtet sich motus5, über den gesamten Inhalt der vertraglichen Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von und Informationen über Klienten der Auftraggeberin, unbefugten Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 motus5 ist von der Geheimhaltung gegenüber etwaigen Erfüllungsgehilfinnen und Stellvertreterinnen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Verschwiegenheitsverpflichtung aber auf diese vollständig aufzuerlegen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Die Datenschutzinformation ist abrufbar unter https://motus5.de/datenschutz und als Anlage jeder Vereinbarung und dieser AGB zu verstehen.
10. Honorar, Leistungsstörungen
10.1 Nach Erfüllung der vertraglichen Leistungen erhält motus5 ein Honorar gemäß der Vereinbarung (Angebot) zwischen der Auftraggeberin und motus5. motus5 ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu stellen und entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Honorar ist binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung von motus5 durch die Auftraggeberin zu bezahlen. Leistet die Auftraggeberin bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit p. a. mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Ansprüche im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von motus5 von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung der vertraglichen Leistungen aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggeberin liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch motus5, so behält motus5 den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Vertragsleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die motus5 bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist motus5 von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 motus5 ist berechtigt, der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch motus5 ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer eines Auftrags, vorzeitige Auflösung
12.1 Jede Beauftragung und jeder Vertrag enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Ein Auftrag/Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn eine Vertragspartnerin wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn eine Vertragspartnerin nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartnerin, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von motus5 weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von motus5 eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der Vertragspartnerin bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
12.3 Vereinbarte Termine (für geplante Schulungen, Workshops, Vorträge, Beratungsleistungen) sind verbindlich. Bei Stornierung durch die Auftraggeberin gelten folgende Regelungen:
- ab 6 Wochen vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
- ab 4 Wochen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- ab 2 Wochen vor dem Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung
- ab 7 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch darauf besteht nicht.
13. Höhere Gewalt
13.1 Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) nicht erbracht werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben in sämtlichen Vertragsunterlagen, Angeboten und diesen AGB gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, sich etwaige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages werden zu Beweiszwecken in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten; mündlich vereinbarte Änderungen bestätigt motus5 in Textform. Änderungen dieser AGB teilt motus5 der Auftraggeberin rechtzeitig in Textform mit; für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.4 Auf diese AGB sowie alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen.
Version 26/10 – Stand: 04.10.2026